§ 1 Name und Sitz sowie Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen

„ICOYA – International Connection of Young Artists e.V.“

Der Verein ist beim Amtsgericht München, Registergericht unter dem Aktenzeichen  VR 19026 eingetragen.

Er hat seinen Sitz in München

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist:

  • Kindern und Jugendlichen aller Nationalitäten aus München und Umgebung mit Integrationsschwierigkeiten oder sozialen Problemen eine Perspektive zu geben.
  • Sie in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten in der Gesellschaft zu fördern, sie dabei zu begleiten und sie zu stützen.
  • Prävention
  • Integration
  • Hilfe in Krisensituationen

 

Dies geschieht durch:

  • Projekte

-   Kunst

-   Medien

-   Bildung

-   Politik

-   Gesellschaft/Kultur

  • Soziale und therapeutische Betreuung
  • Einzel- und Gruppenhilfe
  •  Hilfestellung bei Behörden
  •  Angebote von pädagogisch begründeten Freizeitbeschäftigungen.
  • Hilfe bei der Wohnraum- und Arbeitssuche sowie weitere Maßnahmen der       Integrationshilfe.

 

Durchführung:

In verschiedenen Einrichtungen und Institutionen wie Schulen, Notunterkünften und Jugendzentren werden Gruppen in den o. gen. Bereichen für die Kinder und Jugendlichen kostenlos angeboten und durchgeführt. Begleitend werden die Kinder und Jugendlichen sozial, psychologisch, therapeutisch und rechtlich beraten und betreut.

 

Weiterhin ist die Aufklärung der hiesigen Bevölkerung über die Situation der betroffenen Personen Zweck des Vereins, um Verständnis für die jeweils andere Kultur zu wecken und damit die Völkerverständigung zu fördern.

 

Völkerverständigung findet in den Gruppen zwischen den Jugendlichen als Prozess statt. Die Ergebnisse werden in Form von Projektdokumentationen, Auftritten, Ausstellungen, Filmvorführungen und Aktionen an die Öffentlichkeit weitergegeben.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke  im Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemässen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.

Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse.

Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.

Die Mitgliederversammlungen werden durch den Vorstand oder durch ein vom Vorstand bestimmtes Mitglied protokolliert.

Die Mitgliedschaft endet mit Austritt, Ausschluss vom Verein oder Tod.

Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss drei Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.

 

Aufgaben der Mitgliederversammlung:

  • Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Vorschläge zur Satzungsänderung werden in der Einladung bekannt gegeben.
  • Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht der Revisoren entgegen.
  • Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstands.
  • Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 1 Jahr.

 

§ 5 Vorstand

Der Vorstand besteht aus drei oder fünf gleichberechtigten Mitgliedern. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt.

Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.

Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei der Vorstandsmitglieder vertreten.

Der Vorstand lädt schriftlich mindestens zwei Wochen im voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein.

Der 1. Vorsitzende führt die laufenden Vereinsgeschäfte. Dieses Vorstandsmitglied darf für seine Tätigkeit als Geschäftsführer eine angemessene Vergütung erhalten.

Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen.

 

§ 6 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das

Vermögen des Vereins an die  Arbeiterwohlfahrt Kreisverband München-Stadt e.V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

 

§ 7 Revision

Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in.  Die Revisoren dürfen nicht dem Vorstand angehören und auch nicht von ihm in anderer Art berufen werden. Ihr/Ihre Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.

 

 

 

Anm. des Vereins:

Der Verein wurde am 28.11.2005 beim Amtsgericht München – Registergericht – eingetragen.

Dem Verein wurde vom Finanzamt München für Körperschaften am 12.12.2005 Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit anerkannt. Steuernummer 143/217/10116